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Erste Hilfe Ausbildung

Zu den Standardqualifikationen eines Rettungsschwimmers gehört unteranderem die Erste Hilfe Ausbildung, allerdings sollten nicht nur Rettungsschwimmer die Inhalte der Ersten Hilfe beherrschen und anwenden können.

Jeder kann helfen! Die Grundlagen dazu werden im Erste-Hilfe-Kurs vermittelt.

Seit 2015 wurde die Dauer des Erste-Hilfe-Kurses auf neun Unterrichtseinheiten reduziert und umfasst vier Module.

Die Module beschäftigen sich unteranderem mit dem:

  • Absichern einer Unfallstelle
  • Retten aus Kraftfahrzeugen und Gefahrenbereichen
  • Herz-Lungen-Wiederbelebung und Defibrillation
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen bei akuten Erkrankungen, bei äußeren Verletzungen und am Bewegungsapparat
  • Wundversorgung
  • Umgang mit Knochenbrüchen
  • Verbrennungen, Hitze-/Kälteschäden
  • Verätzungen
  • Vergiftungen
  • zahlreiche praktische Übungsmöglichkeiten

 

Die Erste-Hilfe-Fortbildung besteht ebenfalls aus neun Unterrichtseinheiten und ist ein Auffrischungslehrgang für alle die bereits einen Erste-Hilfe-Lehrgang absolviert haben.

Eine Erste-Hilfe-Fortbildung ist im Rhythmus von zwei Jahren für betriebliche Ersthelfer vorgeschrieben.

Im Vordergrund der Fortbildung steht das praktische Üben von Erste-Hilfe-Maßnahmen. Im Rahmen der Fortbildung können vor allem spezielle, zielgruppenspezifische Inhalte vertieft werden.

Säuglinge und Kinder stellen eine besondere Gruppe von Patienten dar. Um vor allem Eltern, Großeltern, Erzieher, Tagesmütter und weitere Personen, welche in kinderbetreuenden Einrichtungen arbeiten auf diese besonderen Situationen vorzubereiten bietet die DLRG neben den regulären Erste-Hilfe-Kursen auch Lehrgänge für Kindernotfälle an.

Informationen und Inhalte des Kurses

Der Lehrgang „Erste-Hilfe bei Kindernotfällen“ besteht aus fünf Modulen und umfasst einen zeitlichen Rahmen von zehn Unterrichtseinheiten.

Die Module beschäftigen sich unteranderem mit:

  • akuten Erkrankungen von Neugeborenen bis Jugendlichen
  • Kinderkrankheiten

Herz-Lungen-Wiederbelebung bei Säuglingen und Kleinkindern

Du möchtest Dein Wissen zum Thema Erste Hilfe auffrischen?

Hier ist eine Broschüre der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), die sich mit der Durchführung von Erster Hilfe beschäftigt.

Anleitung zur Ersten Hilfe

Rechtliche Situation

Nach Paragraf 323c Strafgesetzbuch ist in Deutschland jeder gesetzlich dazu verpflichtet Erste Hilfe nach seinen Möglichkeiten zu leisten, ohne sich dabei in Gefahr zu bringen oder andere wichtige Pflichten zu verletzen. Egal ob ausgebildet oder nicht: Wer nicht hilft, macht sich der unterlassenen Hilfeleistung schuldig und muss mit Geld- oder Freiheitsstrafen rechnen!

 

 

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