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Alles auf einen Blick

Rettungsfähigkeit für Lehrkräfte

 

„Eine Person ist rettungsfähig beim Schwimmen, Baden und im Wassersport, wenn sie an jeder Stelle des Beckens oder der Wasserfläche, an der sie unterrichtet oder die verantwortliche Aufsicht führt, einen Menschen retten und nach seiner Rettung an Land erstversorgen kann."


Die Rettungsfähigkeit beim Schwimmen, Baden und im Wassersport gemäß §21 Abs. 5 AufsVO wird in der Regel durch den Erwerb des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens in Bronze nachgewiesen.

Die Auffrischung der Rettungsfähigkeit nach spätestens fünf Jahren kann durch die Teilnahme an einem akkreditierten Fortbildungskurs (Auffrischungskurs) oder durch Teilnahme an einem Wiederholungskurs zum Deutschen Rettungsschwimmabzeichen in Bronze erfolgen.“ - Auszug aus den Verwaltungsvorschriften für die Aufsicht im Schulsport (Sporterlass) vom 5.10.2016.

Anmeldungen zu Auffrischungskursen der DLRG sind über den Server der Hessischen Lehrkräfteakademie möglich. Bei Interesse an einem Wiederholungskurs zum Deutschen Rettungsschwimmabzeichen in Bronze wenden Sie sich bitte an eine DLRG-Gliederung in Ihrer Nähe.

Angebote für die Region des Staatliches Schulamt für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg und den Werra-Meißner-Kreis werden nach Öffnung der Bäder angeboten.

Ihr Ansprechpartner für die Rettungsfähigkeit für Lehrkräfte

Als Ansprechpartner für Schulämter, Schulen und Lehrkräfte stehen als Koordinator für die Kreisverband zur Verfügung.

Kontakt per E-Mail : Ausbildung@bez-hersfeld-rotenburg.dlrg.de 

 

 

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